Im Mittelpunkt stehen:
Die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert
mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und
das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse liegt beim Arbeitgeber.
Der Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Das Erkennen, Analysieren, Auswerten und Ableiten von Maßnahmen zum Schutz vor arbeits- und umweltbedingten Gefährdungen, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefährdungen.
Die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren.
Arbeitssicherheitstechnische Leistungen stützen sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung physischer, psychischer und sozialer Prozesse und garantieren
sowohl Rechtssicherheit als auch unternehmerischen Fortschritt zugleich. Die Arbeitssicherheit übernimmt die Unterstützung und Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der technischen
Blickrichtung. Sie ist neben der Arbeitsmedizin elementarer Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Folgende Themen biete ich nach vorheriger Terminierung Online (via MS Teams) an:
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Rechtliches zum Thema Arbeitssicherheit
Dauer: mind. 1 Std. // Kosten €
80,- / Std.*
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Arbeitssicherheit zur Reduzierung von Arbeitsunfällen
Dauer: mind. 1
Std. // Kosten € 80,- / Std.*
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Arbeitssicherheits-Organisation im Unternehmen
Dauer: mind. 1 Std. //
Kosten € 80,- / Std.*
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Vorgesetzten-Verantwortung und -haftung
Dauer: mind. 2 Std. // Kosten €
160,- / Std.*
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Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen
Dauer: mind. 2 Std. // Kosten €
160,- / Std.*
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Aus Gefährdungsbeurteilung resultierende Maßnahmen
Dauer: mind. 2 Std.
// Kosten € 160,- / Std.*
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Durchführung von Unterweisung (wann, wer, wie, was, wie oft soll unterwiesen werden)
Dauer: mind. 1 Std. // Kosten € 80,- / Std.*
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Genereller Umgang mit Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit
Dauer:
mind. 1 Std. // Kosten € 80,- / Std.*
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Brandschutz
Dauer: mind. 1 Std. // Kosten € 80,- /
Std.*
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Arbeits- und Betriebsmittelprüfung
Dauer: mind. 1 Std. // Kosten € 80,-
/ Std.*
* Verrechnung 1/2 stundenweise bzw. nach Aufwand
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt nach ASIG insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:
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Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.Das erfordert
insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und
psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.
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Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme. Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und
Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu
entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der
Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.
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Aufrechterhalten von sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
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Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie
Arbeitsbereiche überwacht werden.
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Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und
Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit. Daraus folgt Unterstützung
hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen
Führungsstrukturen eingebunden werden.
Zu den Aufgaben & Pflichten des SiGeKo gehören Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder bei denen der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, müssen der zuständigen Behörde durch eine
Vorankündigung angezeigt werden. In NRW ist die Arbeitsschutzverwaltung in den Bezirksregierungen angesiedelt. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und
Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen und die
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.
Tätigkeiten, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben (Quelle RAB 30):
1. Planungsphase des Bauvorhabens
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Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
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Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und
anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
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Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich
ist.
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Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
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Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
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Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und
Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
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Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen;
gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
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Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander
hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
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Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B.
Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist sinngemäß ein Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle mit dem Ziel, eine
Transparenz in den Abläufen und Methoden der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen. Dabei soll er auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gem. dem Bundesdatenschutzgesetz
hinwirken.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:
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Die Überwachung des Umfangs sowie der Verfahren, Methoden und Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden,
z.B. durch Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses.
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Einweisung der mit der Datenverarbeitung betrauten Personen und Unterrichtung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen, sowie
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.
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Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes gem.
DSGVO i.V.m. BDSG erforderlich sind.
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Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten
sicherzustellen.
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Durchführung und Dokumentation von Vorabkontrollen soweit notwendig bzw. vorgeschrieben.
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Die Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen in bzw. zu Fragen des Datenschutzes (z.B. gegenüber den
Aufsichtsbehörden).
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Die Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen zu datenschutzrechtlichen Fragen.
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Die Erarbeitung betriebsinterner Richtlinien und Definition adäquater Prozesse zur praktischen Umsetzung der
Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.
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Wichtig: Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen
Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann aufgrund seiner Befugnisse lediglich überwachen und anmerken, aber nichts anordnen oder
entscheiden.
Betreiben Arbeitgeber Laser der Klassen 3R, 3B oder 4, ist es nach der optischen Strahlungsverordnung OStrV gesetzlich gefordert, dass ein oder
mehrere Laserschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen und die Gefährdungsbeurteilung des Laserarbeitsplatzes durch Fachkundige durchgeführt wird.
Die Laserschutzbeauftragten sind im Bereich des Gesundheits- und Unfallschutzes am Laserarbeitsplatz das Bindeglied zwischen den Vorgesetzten und
den Beschäftigen. Sie sind maßgeblich an der Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle beteiligt. Die Fachkenntnisse sind durch die
erfolgreiche Teilnahme an einem Laserschutzkurs nachzuweisen. Dies geschieht durch das Bestehen eines schriftlichen Tests.
Die Pflicht der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber.
Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin
oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden
Aufgaben:
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Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
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Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
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Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
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Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und
Beschaffungen
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Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
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Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei
mitwirken
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Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
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Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
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Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
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Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
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Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
(Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
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Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
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Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
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Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
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Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den
Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
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Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
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Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen
(Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
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Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Solide Richtlinien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht nur für Ihre Mitarbeiter von wesentlicher Bedeutung, auch Kunden und andere
Stakeholder legen höchsten Wert auf diese Standards. Eine Arbeits- und Gesundheitsschutz-Zertifizierung gemäß OHSAS 18001 setzet ein klares Zeichen für das Engagement Ihres Unternehmen – für die
Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Viele Unternehmen implementieren zum Schutz ihrer Mitarbeiter ein Arbeitschutzmanagementsystem (AMS) als Teil ihrer Risikomanagement-Strategie und
als Reaktion auf sich ständig verändernde gesetzliche Vorgaben.
Eine Zertifizierung gemäß OHSAS 18001 ermöglicht es Unternehmen, operative Risiken zu handhaben und ihre Leistung zu verbessern. Die Norm liefert
Richtlinien für Beurteilungen im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie für das effizientere Management der Gesundheits- und Sicherheitsaspekte Ihres Unternehmens, zur Unfallverhütung,
Risikominderung und für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter.
OHSAS 18001:2007 befasst sich mit folgenden Schlüsselthemen:
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Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Risikokontrolle
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Gesetzliche und andere Anforderungen
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Ziele und Arbeitsschutzprogramm(e)
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Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht und Leitung
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Kompetenz, Schulung und Bewusstsein
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Kommunikation, Partizipation und Beratung
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Operative Kontrolle
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Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
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Performance-Messung, Überwachung und Verbesserung
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Prozess- und lösungsorientierten Audit-Gesprächsführung